Schwangerenvorsorge
Die Schwangerenvorsorge kann ausschließlich von einer Hebamme, abwechselnd zwischen Hebamme und Gynäkologe/Gynäkologin oder ausschließlich von Gynäkologe/Gynäkologin durchgeführt werden.
Die Entscheidung liegt bei der Schwangeren.
Bei der Vorsorge halte ich mich an die Mutterschaftsrichtlinien.
Die Vorsorge umfasst mütterliche Gewichts-, Urin-, Blutdruck- und Blutuntersuchungen, sowie die Feststellung der kindlichen Lage und der Herztöne.
Für die Ultraschalluntersuchungen und bei Unregelmäßigkeiten in der Schwangerschaft werde ich Sie an mitbetreuende
Gynäkologinnen/Gynäkologen überweisen.